Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Grundlegende Bestimmungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Reisebusbeförderung der Vega Tour s.r.o. (nachfolgend „VOP“) gelten für die unregelmäßige Beförderung von Personen und deren Gepäck mit Reisebussen sowie für Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik für die Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich Fahrer bzw. für die Beförderung von höchstens 9 Personen einschließlich Fahrer bestimmt sind, erbracht durch Vega Tour s.r.o. als Beförderer.
1.2. Diese VOP sind ein integraler Bestandteil des Beförderungsvertrags, der zwischen der Vega Tour s.r.o., IČ: 62917072, DIČ: CZ62917072, Sitz: Šátalská 204/21, 142 00 Prag 4, Korrespondenzadresse: Vídeňská 142, 148 00 Prag 4, eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht in Prag, Abteilung C, Einlage 35715 (nachfolgend „Vega Tour“), und dem Kunden, der eine natürliche oder juristische Person sein kann (nachfolgend „Kunde“), geschlossen wird.
1.3. Diese VOP sind auf www.ckvegatour.cz veröffentlicht und zudem bei der dritten Person verfügbar, die den Abschluss des Beförderungsvertrags vermittelt hat.
2. Entstehung und Inhalt des Vertragsverhältnisses
2.1. Das Vertragsverhältnis zwischen Vega Tour und dem Kunden entsteht durch den Abschluss eines schriftlichen Beförderungsvertrags. Wird der Beförderungsvertrag nicht in Schriftform geschlossen, stellt Vega Tour dem Kunden eine Beförderungsbestätigung aus, deren Übernahme der Kunde bestätigt (beide Formen nachfolgend „Beförderungsvertrag“ oder „Vertrag“).
2.2. Der Beförderungsvertrag von Vega Tour enthält insbesondere die Bezeichnung der Vertragsparteien; die Spezifikation der Beförderung (insbesondere Termin, Strecke, Zielort und ggf. Rückkehrort); die Angabe aller Leistungen, die Nebenleistungen zur Beförderung darstellen und im Preis enthalten sind; den Beförderungspreis einschließlich vereinbarter Fälligkeiten sowie die Höhe etwaiger vereinbarter Teilanzahlungen. Der Inhalt des Beförderungsvertrags wird ferner durch diese VOP und ggf. durch dem Vertrag beigefügte Sonderbedingungen bestimmt.
2.3. Sind im Beförderungsvertrag Bedingungen vereinbart, die von diesen VOP abweichen, haben die abweichenden Regelungen des Vertrags Vorrang.
2.4. Der Kunde hat nur dann Anspruch auf Teilnahme an der Beförderung, wenn er vor Beginn der Beförderung die Zahlungen gemäß dem Beförderungsvertrag bzw. diesen VOP ordnungsgemäß und rechtzeitig leistet.
2.5. Ein Kunde, der den Beförderungsvertrag auch zugunsten Dritter abschließt, haftet für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag und für alle weiteren Mitreisenden.
3. Rechte und Pflichten von Vega Tour
3.1. Auf Grundlage des abgeschlossenen Beförderungsvertrags und der Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet sich Vega Tour, den Kunden ordnungsgemäß und fristgerecht zum vereinbarten Zielort (und ggf. zurück) zu befördern und ihm weitere, mit der Beförderung verbundene Leistungen gemäß dem Vertrag zu erbringen.
3.2. Vega Tour ist berechtigt, die Beförderung eines Kunden abzulehnen bzw. aus der Beförderung auszuschließen, wenn dieser Anzeichen von Trunkenheit oder Konsum toxischer bzw. berauschender Substanzen zeigt oder wenn seine körperliche Verunreinigung bzw. verschmutzte Kleidung den üblichen Hygienestandards widerspricht oder andere Fahrgäste bzw. den Fahrgastraum verunreinigen könnte.
3.3. Vega Tour ist berechtigt, abhängig von der Anzahl der Fahrgäste den Fahrzeugtyp zu ändern und abhängig von Verkehrsbedingungen sowie der Anzahl der Fahrgäste auf der Linie die Route zu ändern. Zur Effizienzsteigerung der Linie kann es zu Routenänderungen (z. B. Zusammenlegung mehrerer Zielgebiete) kommen, was eine verlängerte Fahrzeit zur Folge haben kann.
3.4. Vega Tour ist berechtigt, die Beförderung oder einen Teil davon zu stornieren, wenn Umstände eintreten, deren Entstehung, Verlauf und Folgen nicht vom Willen bzw. Vorgehen von Vega Tour abhängen und auf ein unabwendbares Ereignis (höhere Gewalt) zurückzuführen sind, das auch bei zumutbarem Aufwand nicht verhindert werden konnte.
3.5. Vega Tour behält sich vor, die kostenpflichtige Zusatzleistung „zweiter Sitz frei“ bei Erreichen der Buskapazität spätestens 3 Tage vor Abfahrt zu stornieren.
4. Rechte und Pflichten des Kunden
4.1. Der Kunde ist insbesondere berechtigt,
4.1.1. die Erbringung der Beförderung und aller vereinbarten und bezahlten Nebenleistungen gemäß Beförderungsvertrag zu verlangen;
4.1.2. Mängel der Beförderung bzw. der erbrachten Nebenleistungen zu reklamieren;
4.1.3. über sämtliche Änderungen von Termin, Umfang, Qualität und Preis der Beförderung sowie der Nebenleistungen informiert zu werden.
4.2. Nach Vertragsabschluss ist der Kunde berechtigt, den Vertrag auf eine dritte Person zu übertragen, sofern diese die Beförderungsbedingungen erfüllt, und Vega Tour mitzuteilen, dass an seiner Stelle die im Schreiben benannte Person teilnimmt. Macht der Kunde dieses Recht geltend, hat er die Mitteilung schriftlich innerhalb der festgesetzten Fristen per Post oder per E-Mail an doprava@vegatour.com zuzustellen. Beizufügen ist eine unterzeichnete Erklärung des neuen Kunden mit allen personenbezogenen Daten, die für den Vertragsabschluss erforderlich sind, einschließlich Zustimmung zum Vertrag, zu diesen VOP und ggf. zu den Sonderbedingungen sowie einer Erklärung, ob er der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 14 dieser VOP zustimmt oder widerspricht. Der bisherige und der neue Kunde haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Preises. Die Änderung wird gegenüber Vega Tour wirksam, wenn die Mitteilung samt Erklärung spätestens 10 Tage vor Beginn der Beförderung zugeht. Das Vorstehende gilt entsprechend für Mitreisende. Für jede Änderung in der Person des Kunden oder eines Mitreisenden ist eine Bearbeitungsgebühr von 200 CZK sofort fällig.
4.3. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
4.3.1. eine persönliche Mobilnummer anzugeben, unter der er zur vereinbarten Zeit erreichbar ist, sowie vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, die wesentlicher Vertragsbestandteil und für die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch Vega Tour erforderlich sind;
4.3.2. den vereinbarten Preis der Beförderung und sämtlicher Nebenleistungen gemäß Vertrag, diesen VOP und ggf. Sonderbedingungen zu bezahlen;
4.3.3. zur festgesetzten Zeit am Abfahrtsort zu erscheinen und dem Fahrer, dem technischen Begleiter oder einem sonstigen Bevollmächtigten von Vega Tour den Beförderungsvertrag in Papier- oder elektronischer Form vorzulegen;
4.3.4. alle erforderlichen Reisedokumente mitzuführen (gültiger Reisepass, Visum, Krankenversicherungsnachweis usw.) für alle Transit- und Aufenthaltsländer;
4.3.5. während der Vertragserfüllung den Beförderungsvertrag vorzulegen; die Angaben darauf müssen mit den Angaben im Reisedokument übereinstimmen. Ohne gültiges Reisedokument kann der Beförderer die Beförderung verweigern; ein Anspruch auf Rückerstattung (auch nicht teilweise) besteht nicht;
4.3.6. Pass-, Zoll-, Gesundheits- und sonstige Vorschriften des Ziel- und Transitlands zu beachten; Kosten infolge von Verstößen trägt der Kunde. Wird dem Kunden die Weiterreise von Zoll- oder Polizeibehörden untersagt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung (auch nicht teilweise) oder sonstige Entschädigung;
4.3.7. Anweisungen für Fahrgäste sowie Weisungen des Fahrers oder einer von Vega Tour beauftragten Person zur Gewährleistung einer sicheren und ruhigen Beförderung zu befolgen;
4.3.8. auftretende Mängel unverzüglich dem Fahrer oder Beauftragten von Vega Tour zu melden, andernfalls nach der Beförderung schriftlich direkt an Vega Tour;
4.3.9. weitere gesetzliche Pflichten zu beachten;
4.3.10. Vega Tour vorab zu informieren, wenn der Kunde oder ein Mitreisender ausländischer Staatsangehöriger ist;
4.3.11. für Personen unter 15 Jahren die Begleitung und Aufsicht durch eine volljährige Person sicherzustellen und – bei Begleitung durch eine Drittperson – eine notariell beglaubigte Einwilligung der gesetzlichen Vertreter; Entsprechendes gilt für Personen, deren Gesundheitszustand Aufsicht erfordert;
4.3.12. eine notariell beglaubigte Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorzulegen, wenn ein Kunde über 15 und unter 18 einen Vertrag schließen will;
4.3.13. das strikte Rauchverbot während der gesamten Beförderung im Fahrzeug einzuhalten;
4.3.14. die Gepäckgrenzen gemäß Art. 7.13 einzuhalten und das Gepäck mit Namensschild zu kennzeichnen;
4.3.15. keinerlei Drogen oder sonstige betäubende/psychotrope Stoffe zu befördern sowie keine Gegenstände, Getränke oder Speisen mitzuführen, die das Fahrzeug oder Personen verschmutzen oder beschädigen könnten;
4.3.16. während der Fahrt Sicherheitsgurt dauerhaft angelegt zu halten;
4.3.17. andere Fahrgäste nicht durch unangemessenes Verhalten zu stören, übermäßigen Alkoholkonsum zu vermeiden und das Verbot des Konsums betäubender/psychotroper Stoffe zu respektieren;
4.3.18. jedes Verhalten zu unterlassen, das Gesundheit oder Eigentum anderer Fahrgäste, Dritter oder von Vega Tour gefährden könnte, und verursachte Schäden zu ersetzen;
4.3.19. hat der Kunde den Vertrag zugunsten Dritter geschlossen, diese über sämtliche Vertragsbedingungen, diese VOP, etwaige Sonderbedingungen und die erhaltenen Informationen zu unterrichten und sicherzustellen, dass diese die Grundpflichten der Kunden erfüllen.
4.4. Nutzt der Kunde ohne Verschulden von Vega Tour nicht alle vereinbarten Leistungen, besteht kein Anspruch auf Ersatz.
5. Preis
5.1. Der Beförderungspreis und weitere, mit der Beförderung zusammenhängende Nebenleistungen, wie im jeweiligen Vertrag festgelegt, sind vertraglich und entsprechen den individuellen Anforderungen.
5.2. Im Preis sind nur die ausdrücklich im Vertrag genannten Leistungen enthalten.
5.3. Nach dem Unterzeichnungsdatum des Vertrags von Vega Tour bekanntgegebene Rabatte begründen keinen Anspruch des Kunden auf Anwendung auf den bereits geschlossenen Vertrag.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Der Kunde ist verpflichtet, den Preis gemäß dem betreffenden Beförderungsvertrag zu entrichten.
6.2. Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, ist der Preis spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss zu zahlen. Bei Verstoß ist Vega Tour berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3. Wird der Vertrag weniger als 14 Tage vor Beginn der Beförderung geschlossen, ist der Preis bei Vertragsabschluss fällig.
6.4. Die Zahlung erfolgt entweder persönlich in der Betriebsstätte von Vega Tour, Vídeňská 142, Prag 4, oder bei der den Vertrag vermittelnden dritten Person, oder per Überweisung auf das Konto von Vega Tour Nr. 1041103211/5500 bzw. 1041103238/5500 unter Angabe des variablen Symbols (Vertragsnummer). Bei Überweisung gilt die Zahlung am Tag der Gutschrift als geleistet.
6.5. Bei Zahlungsverzug gemäß diesem Art. 6 verpflichtet sich der Kunde, einen Verzugszins von 1 % des geschuldeten Betrags pro Verzugstag zu zahlen. Erforderlichenfalls hat der Kunde Vega Tour sämtliche Inkassokosten einschließlich Rechtsvertretungskosten zu erstatten.
7. Beförderungsbedingungen
7.1. Vega Tour verpflichtet sich, dem Kunden spätestens 7 Tage vor Beginn der Beförderung abschließende Informationen zum Abfahrtsort und -zeit (ggf. Abholort und -zeit bei Zubringer in der Tschechischen Republik), die 24/7-Assistenzhotline von Vega Tour sowie weitere dem Kunden wichtige, Vega Tour bekannte Details zu übermitteln.
7.2. Vega Tour stellt ein Fahrzeug bereit, das allen gesetzlichen Anforderungen in den EU-Ländern und der Schweiz entspricht und folgende Merkmale aufweist:
7.2.1. Fahrzeug bis 6 Jahre alt;
7.2.2. verstellbare und ausziehbare Sitze (im Bus/Minibus), Sicherheitsgurte auf allen Sitzen, Klimaanlage, DVD-Player mit TV (Bus/Minibus), Toilette (Bus), individuelle Beleuchtung über jedem Sitz (Bus/Minibus), gesicherter Gepäckraum, Zulassung mind. 100 km/h, EURO-4/5-Motoren, ggf. Skibox (Bus);
7.2.3. Möglichkeit der Filmvorführung während der Fahrt (Bus/Minibus);
7.2.4. Verkauf von kalten und warmen Erfrischungen in CZK;
7.2.5. striktes Nichtraucherumfeld.
7.3. Die Beförderung erfolgt durch qualifizierte Fahrer in ausreichender Anzahl zur Einhaltung gesetzlicher Lenk- und Ruhezeiten in der Tschechischen Republik und den Transit-/Zielstaaten.
7.4. Je nach Fahrgastzahl ist Vega Tour berechtigt, für jeden Teil der Beförderung das geeignetste Verkehrsmittel (Reisebus, Minibus, Minivan oder PKW) zu wählen, einschließlich eines Fahrzeugwechsels während der Fahrt (lokale Verteilung usw.).
7.5. Erscheint der Kunde innerhalb von 15 Minuten nach der geplanten und mitgeteilten Abfahrtszeit nicht am Abhol-/Abfahrtsort, ist Vega Tour berechtigt, ohne ihn abzufahren; der Kunde wird aus der Beförderung ausgeschlossen.
7.6. Während der Beförderung werden gemäß den Rechtsvorschriften der durchfahrenen Länder obligatorische Sicherheitspausen (in der Regel 20 Minuten nach jeweils 3–4 Fahrstunden) sowie Hygienestopps für die Fahrgäste eingelegt. Die Dauer der Pausen ist einzuhalten.
7.7. Aufgrund unterschiedlicher Ankunftszeiten der Busse aus verschiedenen Zielgebieten in die Tschechische Republik kann es vorkommen, dass Kunden mit organisiertem Weitertransport innerhalb der Tschechischen Republik in Prag warten müssen. Vega Tour übernimmt hierfür keine Haftung.
7.8. Bei Planung von Anschlussverbindungen ab dem Endpunkt in der Tschechischen Republik hat der Kunde mögliche Verspätungen zu berücksichtigen. Für Schäden durch Verspätungen, Fahrtausfälle oder verpasste Anschlüsse, die nicht nachweislich von Vega Tour verursacht wurden, haftet Vega Tour nicht.
7.9. Der Konsum von berauschenden/psychotropen Stoffen sowie von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist im Fahrzeug verboten. Fahrgäste mit Anzeichen von Trunkenheit oder unter Drogeneinfluss werden nicht befördert bzw. können jederzeit ausgeschlossen werden.
7.10. In außerhalb des Fahrgastraums befördertem Gepäck dürfen keine Arzneimittel, Bargeld, Schecks, Zahlungskarten, Wertpapiere, Wertsachen, Geschäfts-/Privatdokumente, Pässe/IDs, Schlüssel, Mobiltelefone, Schmuck/ Edelmetallgegenstände, Foto-/Videotechnik, sonstige elektronische Geräte, Kunst- oder zerbrechliche Gegenstände usw. transportiert werden.
7.11. Gepäck ist, soweit es seine Art erfordert, so zu verpacken, dass der Inhalt vor Verlust/Beschädigung geschützt ist und keinen Schaden an Personen, Fahrzeug, Einrichtungen oder anderem Gepäck verursacht.
7.12. Als Gepäck bzw. Gepäckinhalt unzulässig sind Gegenstände, die ihrer Beschaffenheit nach das Fahrzeug beschädigen oder Leib, Leben, Gesundheit oder Eigentum gefährden können, sperrige Gegenstände sowie insbesondere Waffen, explosive, giftige, radioaktive, flüchtige oder ätzende Stoffe und ansteckungsgefährliche Sachen.
7.13. Sofern im Vertrag nicht anders festgelegt, gelten folgende Gepäckgrenzen:
a) Sommerreisen/Aufenthalte: 1 Gepäckstück bis 20 kg, Maße 70 × 50 × 40 cm; 1 Handgepäck bis 5 kg, Maße 35 × 30 × 15 cm, zur Aufbewahrung im Fahrgastraum.
b) Winterreisen/Aufenthalte: 1 Gepäckstück bis 25 kg, Maße 70 × 50 × 40 cm; 1 Paar Ski mit Stöcken (max. 190 × 25 × 16 cm) oder 1 Snowboard (max. 180 × 35 × 18 cm); 1 Paar Ski- oder Snowboardschuhe (in separatem Gepäckstück) 38 × 60 × 35 cm; plus 1 Handgepäck bis 5 kg, 35 × 30 × 15 cm für den Fahrgastraum.
7.13.1. Handgepäck darf unter oder über dem Sitz verstaut werden. Es ist so zu verstauen, dass Sicherheit und Interessen der Fahrgäste nicht beeinträchtigt werden; Weisungen des Fahrers/Beauftragten sind zu befolgen. Vega Tour übernimmt keine Haftung für Gepäck/Gegenstände im Fahrgastraum.
7.13.2. Jedes Gepäckstück ist vor Einladen in den Gepäckraum sichtbar mit einem Namensschild zu kennzeichnen (Vor- und Nachname, Aufenthaltsadresse, Mobilkontakt). Schilder sind vor der Gepäckabfertigung bei der Besatzung erhältlich. Ungekennzeichnetes Gepäck kann abgelehnt werden.
7.14. Tierbeförderung ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Blinden- und Assistenzhunde (ordnungsgemäß gekennzeichnet und mit Ausweis), die eine Person mit ZTP/P-Karte oder ein Ausbilder begleitet – auf Anfrage und nach Bestätigung durch Vega Tour. Die betreffenden Fahrgäste haben sicherzustellen, dass das Tier das Fahrzeug nicht verschmutzt/beschädigt oder andere Fahrgäste gefährdet. Die Beförderung ist nur bei vertraglicher Vereinbarung bzw. auf Anfrage und Bestätigung möglich und kostet 1.000 CZK.
7.15. Vega Tour bietet keine Assistenzdienste für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität/Orientierung; die Fahrzeuge sind nicht barrierefrei.
7.16. Die Beförderung von Fahrrädern, Tretrollern u. Ä. ist nicht gestattet. Sie ist nur bei vertraglicher Vereinbarung bzw. auf Anfrage zu bestimmten Terminen nach Bestätigung und ggf. gegen vorab vereinbarte und bezahlte Gebühr möglich.
7.17. Überzähliges und Übergepäck wird nur bei vertraglicher Vereinbarung oder auf Anfrage und nach Bestätigung befördert, gegen eine Gebühr von 590 CZK. Vega Tour behält sich vor, Gepäck zu verweigern, wenn überzählige/überdimensionierte Stücke nicht bei Buchung angemeldet wurden.
8. Technischer Begleiter
8.1. Im Beförderungspreis ist der Service eines technischen Begleiters enthalten – eines Mitarbeiters von Vega Tour, der den Kunden während der Beförderung sowie beim Ein- und Aussteigen am Zielort und bei der Rückkehr in die Tschechische Republik unterstützt. Der technische Begleiter ist kein Aufenthaltsbetreuer/Delegierter.
9. Assistenzhotline
9.1. Im Beförderungspreis ist die 24/7-Assistenzhotline von Vega Tour enthalten. Dort steht ein Mitarbeiter für alle Beförderungsbelange bereit. Die Hotline ist nur während des Beförderungszeitraums unter +420 737 202 462 erreichbar. Reservierungsänderungen werden über diese Hotline nicht vorgenommen.
10. Rücktritt vom Vertrag und Stornogebühren
10.1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Beginn der Beförderung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt wird mit Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Vega Tour wirksam. In diesem Fall hat der Kunde je nach Zeitpunkt des Zugangs folgende Stornogebühren zu zahlen (sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist):
a) 50 Tage und mehr vor Beginn: 0 % des Gesamtpreises
b) 49–30 Tage vor Beginn: 30 % des vereinbarten Preises pro Person
c) 29–10 Tage vor Beginn: 70 % des vereinbarten Preises pro Person
d) 9 Tage oder weniger vor Beginn: 100 % des vereinbarten Preises pro Person
10.2. Die Stornogebühr ist sofort fällig. Vega Tour ist berechtigt, sie mit bereits geleisteten Zahlungen zu verrechnen und den Restbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Rücktritts zu erstatten.
10.3. Vega Tour ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Beförderung aus objektiven, nicht von Vega Tour verursachten Gründen abgesagt wird. In diesem Fall erhält der Kunde 100 % der geleisteten Zahlungen zurück, per Überweisung auf das ursprüngliche Konto oder ein vom Kunden unverzüglich benanntes Konto, innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt.
10.4. Vega Tour kann ferner bei Pflichtverletzungen des Kunden gemäß Vertrag und diesen VOP zurücktreten; der Kunde schuldet dann die Stornogebühr gemäß Art. 10.1.
10.5. Der Rücktritt von Vega Tour wird mit Zugang der schriftlichen Mitteilung mit Begründung beim Kunden wirksam.
10.6. Erfolgt der Rücktritt von Vega Tour wegen Pflichtverstoßes des Kunden nach Fahrtbeginn, übergibt der Fahrer oder ein Beauftragter die Ausschlussmitteilung (mit Begründung) an den Kunden; der Rücktritt wird mit Übergabe wirksam. Mit dem Rücktritt endet jede Leistungspflicht von Vega Tour. Ein Rückerstattungsanspruch (auch teilweise) besteht nicht; der Kunde ersetzt Vega Tour Kosten der Rückbeförderung ab Abfahrtsort und ggf. Schäden.
10.7. Erscheint der Kunde nicht zur Abfahrt ohne vorherigen Rücktritt oder wird er wegen Verstoßes gegen Art. 4.3.3. und 4.3.4. ausgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung (auch nicht teilweise) oder sonstigen Ersatz.
10.8. Ein Rücktritt während der Beförderung ist ausgeschlossen.
11. Reklamationen
11.1. Bei mangelhaft erbrachten oder nicht erbrachten Leistungen gemäß Vertrag hat der Kunde ein Reklamationsrecht. Reklamationen können in allen Betriebsstätten von Vega Tour oder bei der vermittelnden dritten Person eingereicht werden.
11.2. Der Kunde hat die Reklamation rechtzeitig und unverzüglich nach Kenntniserlangung zu erheben – möglichst beim Fahrer oder Beauftragten vor Ort, damit Abhilfe möglichst während der Beförderung geschaffen werden kann. Rügt der Kunde den Mangel eigenverschuldet nicht unverzüglich, erkennt das Gericht einen Anspruch auf Minderung nicht zu, wenn Vega Tour einwendet, der Kunde habe sein Recht nicht binnen sechs Monaten nach Ende der Beförderung geltend gemacht.
11.3. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Reklamationsbearbeitung mitzuwirken.
11.4. Reklamationen können formfrei unter Angabe von Datum, Inhalt und gewünschter Erledigungsart eingereicht werden. Der Beauftragte von Vega Tour stellt eine schriftliche Empfangsbestätigung aus.
11.5. Bei Verlust des aufgegebenen Gepäcks oder bei offensichtlicher Beschädigung/Unvollständigkeit beim Ausgeben hat der Kunde sofort den Fahrer oder Beauftragten um Feststellung des Zustands und Niederschrift zu ersuchen.
11.6. Sämtliche Bedingungen, Verfahren und Modalitäten der Reklamation enthält die „Reklamationsordnung von Vega Tour“, abrufbar auf www.ckvegatour.cz und bei der vermittelnden dritten Person.
12. Haftung für Schäden
12.1. Treten Umstände ein, deren Entstehung, Verlauf und Folgen nicht vom Willen/Vorgehen von Vega Tour abhängen (höhere Gewalt), oder liegen Umstände auf Seiten des Kunden vor, infolge derer er Leistungen ganz/teilweise nicht nutzt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Preisnachlass.
12.2. Vega Tour haftet nicht für Schäden des Kunden, die dieser selbst verursacht hat oder die durch Dritte ohne Bezug zu Vega Tour entstanden sind. Vega Tour haftet ferner nicht für Personenschäden des Kunden oder Schäden an mitgeführten Sachen, sofern diese nicht aus dem Betrieb herrühren oder bei zumutbarem Aufwand nicht zu verhindern waren.
12.3. Der Kunde haftet für Schäden, die er während der Beförderung am Fahrzeug, bei Mitreisenden oder Dritten verursacht.
12.4. Vega Tour haftet nicht für Schäden infolge Diebstahls von Kundensachen im Fahrgastraum.
12.5. Bei Rücktritt aus Gründen auf Seiten des Kunden oder wegen höherer Gewalt haftet Vega Tour nicht für individuelle Kosten des Kunden/Mitreisenden außerhalb der vertraglich zugesicherten Leistungen (z. B. Unterkunft, Versicherung, Visa).
12.6. Eine Schadensersatzpflicht von Vega Tour wegen Vertragsverletzung besteht nicht über die Haftungsgrenzen hinaus, die in völkerrechtlichen Verträgen festgelegt sind, an die die Tschechische Republik gebunden ist. Im Busverkehr richtet sich die Haftung nach der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Rechte der Fahrgäste im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 vom 16.02.2011.
13. Versicherung
13.1. Im Beförderungspreis enthalten ist eine Versicherung der Fahrgäste während der Beförderung im Fahrzeug, eine Krankenversicherung im Zusammenhang mit der Beförderung von Personen sowie eine Gepäckversicherung für Gepäck im Gepäckraum, bis zu einem Betrag von 100.000.000 CZK.
13.2. Eine persönliche Reiseversicherung ist nicht enthalten. Vega Tour empfiehlt den Abschluss einer individuellen Reiseversicherung. Diese kann auch bei Vertragsschluss über Vega Tour vereinbart werden.
14. Verarbeitung und Schutz personenbezogener Daten
14.1. Vega Tour verarbeitet personenbezogene Daten als Verantwortlicher zum Zweck der Sicherstellung des Vertragsverhältnisses und der Reservierung (Vorreservierung), der Erbringung von Reise- und Beförderungsleistungen auf Grundlage der Bestätigung der Vorreservierung und des Vertragsabschlusses (Pauschalreise-/Beförderungsvertrag usw.) sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
14.2. Das Reisebüro ist gesetzlich befugt, zum Abschluss und zur Erfüllung eines Pauschalreisevertrags oder anderer Verträge über Tourismusleistungen die personenbezogenen Daten des Kunden zu verarbeiten. Es erhebt/verarbeitet u. a.: Vor- und Nachname, Titel, Geburtsdatum/Ident-Nr., Wohnsitz, Telefonnummer, E-Mail, Reisedokumentnummer, Notfallkontakt, Bankverbindung, Zahlungsnachweise usw. Zu diesem Zweck können die Daten ausschließlich befugten Mitarbeitern von Vega Tour oder Auftragsverarbeitern/Leistungsanbietern zugänglich gemacht werden, die integraler Bestandteil der Bestellung sind (z. B. Versicherung, Fluggesellschaft). Der Kunde erklärt, Mitreisende bzw. deren gesetzliche Vertreter, die ihn zum Vertragsabschluss ermächtigt haben, ordnungsgemäß und rechtzeitig über Nutzung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch das Reisebüro bzw. andere Anbieter (weitere Auftragsverarbeiter) zu informieren.
14.3. Mit Abschluss eines Vertrags zugunsten Dritter bestätigt der Kunde, zur Übermittlung der personenbezogenen Daten dieser Personen sowie zur Erteilung der Einwilligung in deren Verarbeitung, Zugänglichmachung und Übermittlung zum Zweck des Vertragsabschlusses befugt zu sein – in dem Umfang nach Abs. 1 dieses Artikels – sowie ggf. zur Erklärung von Einwilligung oder Widerspruch nach Abs. 2 dieses Artikels.
14.4. Personenbezogene Daten dürfen in dem Umfang und zu dem Zweck gemäß Abs. 1 dieses Artikels von Vega Tour oder einem beauftragten Auftragsverarbeiter für 5 Jahre ab Vertragsabschluss verarbeitet und gespeichert werden.
14.5. Die personenbezogenen Daten des Kunden dürfen in dem Umfang und zu dem Zweck nach Abs. 1 nicht weiterverarbeitet werden, wenn der Kunde Widerspruch erklärt hat. Werden die erforderlichen Daten nicht bereitgestellt, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die gewünschten Leistungen, die für den Vertragsabschluss spezifische Daten erfordern, nicht erbracht werden können; bei Widerspruch kann der Vertrag nicht geschlossen werden.
14.6. Die Daten werden entweder direkt von uns als Verantwortlichem oder von unseren beauftragten Vertretern (Reiseagenturen) verarbeitet – stets im Einklang mit geltendem Recht; der Zugriff ist nur befugten Personen gestattet. Die Datenverarbeitung erfolgt manuell und elektronisch, ggf. durch direkte Eingabe in das dafür bestimmte System (Online-Reservierung auf der Website des Reisebüros).
14.7. Bei der Verarbeitung der Kundendaten hat Vega Tour darauf zu achten, dass Rechte des Kunden nicht beeinträchtigt werden, insbesondere das Recht auf Menschenwürde sowie der Schutz der Privatsphäre.
14.8. Der Kunde hat nach geltenden Vorschriften folgende Rechte:
a) Recht auf Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten
b) Recht auf Auskunft (Bestätigung, Kopie der verarbeiteten Daten)
c) Recht auf Berichtigung
d) Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
f) Recht auf Datenübertragbarkeit
g) Recht auf Widerspruch
h) Recht, nicht einer ausschließlich automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden.
14.9. Bei Fragen zur Datenverarbeitung oder zur Ausübung Ihrer Rechte kontaktieren Sie uns unter +420 242 447 242 oder info@ckvegatour.cz.
14.10. Der Umgang mit personenbezogenen Daten richtet sich nach geltendem Recht, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) vom 27.04.2016.
14.11. Ausführliche „Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (GDPR) und Belehrung über Kundenrechte“ sind auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.
14.12. Die Einwilligung des Kunden in die Datenverarbeitung ist nur für einen konkreten, spezifischen Zweck erforderlich (z. B. Treueprogramm).
15. Schlussbestimmungen
15.1. Vega Tour ist berechtigt, eine Forderung gegen den Kunden ohne dessen Zustimmung an Dritte abzutreten. Der Kunde darf eine Forderung gegen Vega Tour aus dem Beförderungsvertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Vega Tour abtreten.
15.2. Im Sinne von § 1794 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verzichtet der Kunde auf das Recht, wegen etwaiger auffälliger Benachteiligung die Aufhebung des Vertrags und die Herstellung des ursprünglichen Zustands zu verlangen, und erklärt, die vertragliche Leistung zum vereinbarten Preis zu akzeptieren; dieser Preis ist nach Erklärung des Kunden nicht grob unangemessen zum Gegenwert.
15.3. Im Sinne von § 1765 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs übernimmt der Kunde das Risiko der Änderung der Umstände, falls sich nach Vertragsschluss die Umstände so ändern, dass die Erfüllung für ihn erschwert wird.
15.4. Gerät der Kunde mit der Zahlung irgendeiner Schuld gegenüber Vega Tour aus dem Vertrag in Verzug, steht Vega Tour das Recht auf weitere Verzugszinsen zu, auch wenn deren Höhe bereits der Hauptforderung entspricht. § 1805 des Bürgerlichen Gesetzbuchs findet keine Anwendung.
15.5. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Schriftform ist auch für den Erlass irgendeiner aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstandenen Schuld erforderlich.
15.6. Die Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Vertrag sind in erster Linie nach dem Wortlaut der einzelnen Bestimmungen des Vertrags und dieser VOP auszulegen. Der Wille einer Partei ist nur zu berücksichtigen, soweit er nicht dem Wortlaut widerspricht. Erst bei Unklarheiten über den Bedeutungsgehalt sind die gesetzlichen Auslegungsregeln heranzuziehen. Umständen vor oder nach Vertragsschluss wird nur Rechnung getragen, soweit sie nicht dem Inhalt bzw. Sinn und Zweck des Vertrags und dieser VOP widersprechen. Der Vertrag entfaltet nur die in ihm ausdrücklich genannten Rechtswirkungen sowie die gesetzlich vorgesehenen.
15.7. Etwaige Zusätze oder Abweichungen vom Vertragsentwurf, die der Kunde anbringt, bleiben unberücksichtigt; der Vertrag kommt nur mit dem von Vega Tour vorgelegten Entwurf und diesen VOP zustande, sofern Vega Tour solche Zusätze/Abweichungen nicht ausdrücklich annimmt.
15.8. Ist eine Bestimmung des Vertrags oder dieser VOP unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht, sofern die betroffene Bestimmung vom restlichen Vertrag trennbar ist. Die Parteien verpflichten sich, eine solche Bestimmung durch eine gültige und wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
15.9. Soweit diese VOP nichts anderes regeln, gelten die Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik.
15.10. Diese VOP treten am 01.01.2023 in Kraft; gleichzeitig verlieren VOP früheren Datums ihre Gültigkeit.